Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lehmann Marketing, Major Hirst Str. 11, 38442 Wolfsburg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.8. Der ANBIETER veröffentlicht Stellenanzeigen auf den relevanten Plattformen, darunter in der Regel Meta (Facebook und Instagram), LinkedIn, Xing, StepStone und Indeed.
2.9. Der ANBIETER entscheidet eigenständig, welche Plattform für die jeweilige Stelle den größten Erfolg verspricht.
2.10. Auf Wunsch des KUNDEN können zusätzliche Plattformen oder alternative Plattformen berücksichtigt und in die Strategie aufgenommen werden, sofern der ANBIETER dies als sinnvoll einstuft
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.4. Sollte das vom ANBIETER bereitgestellte Onboarding Formular nicht innerhalb der Frist von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt werden, entfällt der Leistungsanspruch seitens des KUNDEN.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen und Unterlagen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
6.6. Der KUNDE garantiert, dass alle dem ANBIETER bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung dieser Inhalte geltend gemacht werden. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, die Inhalte des KUNDEN auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
6.7. Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen durch den ANBIETER verschieben sich entsprechend, wenn der KUNDE seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Entsteht dadurch ein Mehraufwand für den ANBIETER, ist dieser berechtigt, den zusätzlichen Aufwand dem KUNDEN in Rechnung zu stellen.
7. Garantien und Garantievoraussetzungen
7.1. Sofern im individuellen Angebot vereinbart: Der ANBIETER garantiert dem KUNDEN, dass innerhalb von drei Monaten mindestens fünf Bewerbungen geliefert werden, die dem definierten Goldstandard entsprechen. Sollte dies nicht gelingen, verlängert der ANBIETER auf Wunsch des KUNDEN die Zusammenarbeit kostenfrei, bis diese Anzahl erreicht ist, jedoch maximal um weitere sechs Monate nach Ablauf des initialen Zeitraums.
7.2. Eine Einstellung kann durch den ANBIETER nicht garantiert werden, da die finale Entscheidung über die Einstellung der Kandidaten allein beim KUNDEN liegt. Der ANBIETER hat darauf keinen direkten Einfluss und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Lieferung von Bewerbungen.
7.3. Eine Bewerbung gilt als vollständig und zählbar, sobald sie im vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Bewerbermanagement-System (z. B. im Funnel oder auf der Karriereseite) vollständig ausgefüllt und technisch übermittelt wurde. Maßgeblich für die Bewertung ist der ausgefüllte Bewerbungsfragebogen. Die dort gemachten Angaben dienen der Einschätzung der Eignung und bilden den fachlich definierten Goldstandard (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation) ab.
7.4. Die Garantie gilt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der KUNDE seine Mitwirkungspflichten gemäß § 6 dieser AGB erfüllt. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen sowie die notwendige Unterstützung zur Durchführung der Dienstleistung.
7.5. Das Werbebudget des KUNDEN bleibt von den Garantien unberührt und wird weiterhin vom KUNDEN getragen. Der ANBIETER haftet nicht für etwaige Kosten im Zusammenhang mit dem Werbebudget.
7.6. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Garantievoraussetzungen durch den KUNDEN zu prüfen. Wird festgestellt, dass der KUNDE seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, entfällt der Garantieanspruch vollständig.
7.7. Nach Ablauf des initialen Zeitraums von drei Monaten hat der KUNDE das Recht, die Zusammenarbeit auf Wunsch zu beenden. Erfolgt keine ausdrückliche Beendigung durch den KUNDEN, verlängert sich die Zusammenarbeit entsprechend der bestehenden Garantiekonditionen, jedoch maximal um weitere sechs Monate, sofern die Garantiebedingungen erfüllt sind.
8. Vertragslaufzeit
8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
8.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und Rechnung möglich.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für Garantien oder zugesicherte Eigenschaften, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
10.4. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der ANBIETER hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.6. Der ANBIETER haftet nicht für Verzögerungen, Sperrungen oder sonstige Einschränkungen, die durch Drittanbieter wie Werbeplattformen, soziale Netzwerke oder andere genutzte Dienste entstehen. Dies umfasst insbesondere Änderungen an den Richtlinien der Drittanbieter, technische Probleme oder andere Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen.
11. Referenznutzung
11.1. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, die Zusammenarbeit sowie erbrachte Leistungen als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Logos, Fotos, Videos und sonstigem Material, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist.
11.2. Der ANBIETER darf die Referenzen für Werbe- und Kommunikationszwecke in Print- und Onlinemedien sowie auf Social Media Plattformen nutzen.
11.3. Die Referenznutzung kann vom KUNDEN aus wichtigem Grund widerrufen werden. In diesem Fall wird der ANBIETER angemessen auf die berechtigten Interessen des KUNDEN Rücksicht nehmen.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13.3. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
13.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Die für die Kampagne erstellen Bilder dürfen ausschließlich für die gemeinsame Kampagne, Social Media Beiträge (nicht bezahlt) und eigene Website, jedoch nicht für Werbezwecke genutzt werden. Die Verwendung der Bilder auf Social Media erfordert zwingend die Nennung des Fotografen. Bei Nutzung der Bilder auf der eigenen Website, ist zwingend der Name und die Website des Fotografen im Impressum zu erwähnen. Sollte eine weitere Nutzung außerhalb dieses Rahmens gewünscht sein, wird dies direkt mit dem Fotografen geklärt. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt, insbesondere für Mitarbeiter- und Auftragsgewinnungskampagnen durch andere Agenturen als den ANBIETER (Mitbewerber). Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
13.6. Der ANBIETER ist berechtigt, bei einer Zusammenarbeit, in der Presse / Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des KUNDEN die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
14. Werbebudget
14.1. Das Werbebudget wird vom KUNDEN direkt an die verwendeten Plattformen gezahlt. Die Höhe des Werbebudgets wird vorab mit dem ANBIETER abgestimmt.
14.2. Der ANBIETER bietet zusätzlich die Möglichkeit, das Werbebudget für den KUNDEN von seinem eigenen Konto abzurechnen, um den Prozess der Dienstleistungserbringung zu vereinfachen. In diesem Fall handelt es sich bei dem Werbebudget um einen durchlaufenden Posten. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN das verwendete Budget monatlich in Rechnung. Diese Rechnungsstellung erfolgt transparent, und der KUNDE kann jederzeit Einsicht in die Ausgaben des Werbebudgets erhalten. Zusätzlich erhält der KUNDE jeden Monat den offiziellen Bericht der jeweiligen Plattform, zusammen mit der Rechnung über das Werbebudget.
15. Widerrufsrecht
15.1. Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz vom ANBIETER. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz vom ANBIETER, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: 01.11.24